Anforderungen an eine Pflegestelle in Polen
Laut. des geltenden polnischen Rechts muss eine Privatperson oder Eheleute, die als Pflegefamilie tätig werden, gewisse Anfordemngen erfullen, die in Art.73JPktJV7_des., Sozialhilfegesetztes vom 12. März 2004 genannt sind.
• diese Personen mussen Gewähr bringen, die Aufgaben einer Pflegefamilie erfüllen zu können
• sie mussen permanent in Polen wohnhaft sein
• sie mussen volle Zivil- und Biirgerrechte genieBen
• ihnen ist nicht und war nie die elterliche Gewalt entzogen, begrenzt oder ausgesetzt
• sie leider unter keiner Krankheit, die die richtige Pflege eines Kindes unmöglich macht, was durch ärztliches Attest bescheinigt ist
• sie verfugen iiber entsprechende Wohnbedingungen und haben feste Unterhaltsquellen
• sie haben ein positives Gutachten des örtlich zuständigen Sozialhilfeamtes im
Wohnsitz erhalten
Fortbildungen
Für die pädagogischen Fachkräfte
• Alle Mitarbeiter haben die Möglichkeit an externen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen
• Vierteljährliche Fortbildungstage für den pädagogischen Fachdienst mit Frau McHenry von Don Bosco zu aktuellen Themen und Methodentraining
• Dreimal im Jahr Supervision durch den psychologischen Fachdienst
Für Betreuerfamilien
• Einstiegsqualizierung durch den psychologischen und pädagogischen Fachdienst in Zusammenarbeit mit Frau McHenry von Don Bosco
• Viermal im Jahr Supervision durch den psychologischen Fachdienst
• wöchentliche Begleitung durch den pädagogischen Fachdienst